Emissionshandel erklärt: EU-ETS und nationaler CO2-Preis
Wie das EU-Emissionshandelssystem und der deutsche CO2-Preis für Brennstoffe funktionieren, wen sie verpflichten und wo die Unterschiede liegen.
Kurz erklärt
Beim Emissionshandel wird die erlaubte Menge an Treibhausgasen begrenzt und über handelbare Berechtigungen verteilt. Das EU-ETS erfasst unter anderem Stromerzeugung und Industrie; der deutsche nationale CO2-Preis betrifft Brennstoffe für Wärme und Verkehr und verpflichtet die Unternehmen, die sie in den Verkehr bringen.
Was bedeutet Emissionshandel?
Beim Emissionshandel wird für bestimmte Treibhausgasemissionen eine begrenzte Zahl handelbarer Berechtigungen ausgegeben. Eine Berechtigung steht üblicherweise für den Ausstoß einer festgelegten Menge an Treibhausgasen. Unternehmen, die unter das jeweilige System fallen, müssen für ihre Emissionen ausreichend Berechtigungen vorweisen.
Die Gesamtmenge wird politisch festgelegt und kann schrittweise sinken. Damit wird die erlaubte Emissionsmenge begrenzt. Unternehmen können Berechtigungen kaufen oder verkaufen. Wer Emissionen vermeidet und dadurch weniger benötigt, kann überschüssige Berechtigungen abgeben. Wer mehr ausstößt, als ihm zusteht, muss zusätzliche Berechtigungen beschaffen.
Der Preis entsteht durch Angebot und Nachfrage. Er kann sich ändern, etwa wenn sich die verfügbare Menge, die Nachfrage oder die Erwartungen an künftige Regeln verändern. Das unterscheidet den Emissionshandel von einer Abgabe mit dauerhaft festgesetztem Satz: Beim Handel steht eine begrenzte Menge im Mittelpunkt, während sich der Preis am Markt bildet oder durch staatliche Vorgaben beeinflusst wird.
Wer sich den Emissionshandel erklären lassen möchte, sollte eine Unterscheidung kennen: Der europäische Emissionshandel und der deutsche nationale CO2-Preis setzen an verschiedenen Stellen an und erfassen nicht dieselben Bereiche.
Wie funktioniert das EU-ETS?
Das EU-ETS ist das Emissionshandelssystem der Europäischen Union. Es gilt für festgelegte Wirtschaftsbereiche, darunter die Stromerzeugung und Teile der Industrie. Auch bestimmte Bereiche des Verkehrs fallen darunter. Welche Tätigkeiten erfasst werden, ist durch die geltenden Regeln bestimmt. Der Emissionshandel ist damit einer der zentralen Hebel der Umweltpolitik der EU.
Begrenzte Menge und handelbare Berechtigungen
Die EU setzt eine Obergrenze für die erfassten Emissionen. Innerhalb dieser Grenze werden Berechtigungen ausgegeben, zum Teil versteigert und zum Teil unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos zugeteilt. Die verfügbare Menge wird nach den geltenden Vorgaben begrenzt. Sinkt sie, müssen Unternehmen mit der Zeit stärker um Berechtigungen konkurrieren.
Unternehmen geben ihre Berechtigungen nicht einfach nach einer Schätzung ab. Sie müssen die erfassten Emissionen überwachen, melden und nach den vorgesehenen Regeln prüfen lassen. Anschließend ist eine entsprechende Menge an Berechtigungen abzugeben. Fehlen Berechtigungen, drohen Sanktionen; die Verpflichtung, die fehlende Menge nachzureichen, bleibt grundsätzlich bestehen.
Was bewirkt der CO2-Preis?
Ein Preis für Emissionen kann Investitions- und Betriebsentscheidungen beeinflussen. Unternehmen vergleichen, ob es für sie wirtschaftlicher ist, Berechtigungen zu erwerben oder Emissionen zu vermeiden. Mögliche Maßnahmen reichen von effizienteren Abläufen bis zum Einsatz emissionsärmerer Verfahren, sofern diese für den jeweiligen Betrieb geeignet sind.
Der Preis allein garantiert jedoch keine bestimmte technische Lösung und auch keinen sofortigen Rückgang der Emissionen. Dafür spielen weitere Faktoren eine Rolle, etwa verfügbare Technologien, Infrastruktur, Finanzierung und die langfristige Verlässlichkeit der Regeln. Der Handel schafft einen wirtschaftlichen Anreiz innerhalb eines festgelegten Rahmens; er ersetzt nicht alle anderen Klima- und Energieinstrumente.
Was ist der nationale CO2-Preis in Deutschland?
Der deutsche nationale CO2-Preis betrifft vor allem Brennstoffe, die beim Heizen und im Straßenverkehr verwendet werden. Anders als beim EU-ETS richtet sich die Verpflichtung dabei nicht unmittelbar an private Haushalte oder einzelne Autofahrende. Verantwortlich sind Unternehmen, die die betreffenden Brennstoffe in den Verkehr bringen. Sie müssen die vorgeschriebenen Berechtigungen erwerben.
Die Kosten können über die Preise für Brennstoffe weitergegeben werden. Dadurch können Haushalte und Betriebe die Wirkung indirekt spüren, beispielsweise bei Ausgaben für Wärme oder Kraftstoff. Wie stark das im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem von Verbrauch, Preisentwicklung und Weitergabe der Kosten ab. Eine pauschale Aussage über die Belastung einzelner Personen lässt sich daraus nicht ableiten. Solche Preisänderungen fließen wie alle Verbraucherpreise in die Berechnung der Inflationsrate ein.
Der nationale Rahmen funktioniert nicht in jeder Hinsicht wie ein vollständig freier Markt mit einer von Anfang an fest begrenzten Menge. In seiner Ausgestaltung spielen staatliche Preisvorgaben und Regeln für die Ausgabe von Berechtigungen eine Rolle. Deshalb wird im Alltag oft von einem nationalen CO2-Preis gesprochen, auch wenn das Instrument als Emissionshandel organisiert ist.
EU-ETS und nationaler CO2-Preis im Vergleich
Beide Instrumente setzen einen Preis auf Emissionen, unterscheiden sich aber in ihrer Reichweite und Funktionsweise:
- Erfasste Bereiche: Das EU-ETS gilt für bestimmte große Emittenten und weitere festgelegte Tätigkeiten. Der deutsche nationale Preis betrifft vor allem Brennstoffe für Wärme und Verkehr.
- Verantwortliche: Im EU-ETS müssen die erfassten Unternehmen Berechtigungen für ihre Emissionen vorweisen. Im nationalen System liegt die Pflicht im Wesentlichen bei den Unternehmen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen.
- Preisbildung: Im EU-ETS wird der Preis wesentlich durch den Handel mit Berechtigungen geprägt. Im nationalen System bestimmen staatliche Regeln die Preisgestaltung stärker.
- Wirkung auf Verbraucher: Im nationalen System kann sich der CO2-Preis über Brennstoffkosten bemerkbar machen. Im EU-ETS hängt eine mögliche Weitergabe von Kosten von Branche, Markt und konkreter Preisbildung ab.
Diese Unterschiede erklären, warum beide Instrumente nebeneinander bestehen können. Sie erfassen unterschiedliche Emissionsquellen und richten Pflichten an unterschiedliche Stellen der Wirtschaft. Zugleich müssen Überschneidungen und Übergänge zwischen nationalen und europäischen Regelungen politisch abgestimmt werden.
Wie geht es mit dem nationalen System weiter?
Auf europäischer Ebene ist ein eigenes Emissionshandelssystem für Brennstoffe in Bereichen wie Gebäuden und Straßenverkehr vorgesehen. Es wird häufig als EU-ETS 2 bezeichnet und ist vom bestehenden EU-ETS zu unterscheiden. Es soll einen europäischen Rahmen für Emissionen schaffen, die bisher in vielen Ländern über nationale Regeln erfasst werden.
Die Einführung eines solchen Systems wirft praktische Fragen auf: Welche Unternehmen sind verpflichtet? Wie werden Emissionen erfasst? Wie werden die europäischen Vorgaben mit bestehenden nationalen Regeln verzahnt? Die konkreten Antworten hängen von den geltenden EU-Regeln und deren nationaler Umsetzung ab. Ein Übergang kann deshalb Anpassungen bei Zuständigkeiten und Abläufen mit sich bringen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei wichtig, zwischen der gesetzlichen Pflicht und einer möglichen Preiswirkung zu unterscheiden. Auch wenn Unternehmen Berechtigungen beschaffen müssen, bedeutet das nicht, dass jede einzelne Rechnung nach demselben Muster steigt. Ob und wie Kosten weitergegeben werden, richtet sich nach den jeweiligen Märkten und Vertragsbedingungen.
Was der Emissionshandel leisten kann – und was nicht
Ein Emissionshandel kann die Gesamtmenge der erfassten Emissionen begrenzen und einen finanziellen Anreiz zur Vermeidung schaffen. Unternehmen erhalten dadurch einen Grund, emissionsärmere Alternativen einzubeziehen, wenn diese wirtschaftlich und praktisch verfügbar sind. Eine sinkende Obergrenze kann den Anpassungsdruck erhöhen.
Das Instrument löst jedoch nicht automatisch alle Herausforderungen des Klimaschutzes. Es sagt nicht allein, welche Infrastruktur aufgebaut werden muss, wie Haushalte bei Veränderungen unterstützt werden oder welche Technologien sich durchsetzen. Auch die Verteilung möglicher Kosten ist eine politische Frage, die nicht durch den Handel selbst beantwortet wird. Solche Fragen werden politisch entschieden, etwa bei der Aufstellung des Bundeshaushalts.
Für eine sachliche Einordnung sollten Sie deshalb drei Punkte auseinanderhalten: die gesetzliche Obergrenze, den Preis der Berechtigungen und die tatsächliche Weitergabe von Kosten. Diese Größen hängen zusammen, sind aber nicht identisch. Beim EU-ETS und beim nationalen CO2-Preis unterscheiden sich zudem die verpflichteten Unternehmen und die erfassten Bereiche.
Häufige Fragen zum Emissionshandel
Können Unternehmen Berechtigungen unbegrenzt auf Vorrat kaufen?
Ob und in welchem Umfang Berechtigungen gehalten werden können, hängt von den Regeln des jeweiligen Systems ab. Auch Marktmechanismen und Vorgaben zur Verfügbarkeit beeinflussen den Handel. Der Rahmen ist daher nicht mit einem unbegrenzten Anspruch auf Emissionen gleichzusetzen.
Sind alle Treibhausgase im selben Umfang erfasst?
Nein, die erfassten Gase und Tätigkeiten richten sich nach den jeweiligen Vorschriften. Manche Systeme berechnen verschiedene Treibhausgase über eine gemeinsame Vergleichseinheit, andere Pflichten beziehen sich auf festgelegte Emissionsarten. Entscheidend ist die konkrete Regelung für den jeweiligen Bereich.
Was geschieht, wenn eine Berechtigung fehlt?
Unternehmen müssen die vorgesehenen Pflichten erfüllen und fehlende Berechtigungen nach den geltenden Regeln ausgleichen. Je nach System können zusätzlich Sanktionen anfallen. Die genaue Folge richtet sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Können private Haushalte selbst Berechtigungen handeln?
Die Verpflichtungen im EU-ETS und im deutschen nationalen System richten sich nicht direkt an private Haushalte. Diese können daher nicht einfach anstelle eines verpflichteten Unternehmens die vorgeschriebenen Berechtigungen abgeben. Eine mögliche Wirkung auf Haushalte entsteht eher indirekt über Preise.
Fazit
EU-ETS und nationaler CO2-Preis nutzen beide einen finanziellen Anreiz, unterscheiden sich aber bei erfassten Bereichen, Verpflichteten und Preisbildung. Der Emissionshandel begrenzt Emissionen über Regeln für Berechtigungen; wie stark sich das auf Unternehmen und Haushalte auswirkt, hängt von der konkreten Ausgestaltung und möglichen Kostenweitergabe ab.